
Am 01. November 2011
trat die Novellierung der
Trinkwasserverordnung 2001 in Kraft. Darin wird die
bisherige Untersuchungspflicht auf Legionellen in der
Hausinstallation präzisiert.
Die Trinkwassernovelle fordert in §14, Abs. 3 die Überwachung von
Großanlagen zur
Trinkwassererwärmung, wenn aus ihnen Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen
Tätigkeit abgegeben wird.
Zu diesen Großanlagen zählen Warmwasserinstallationen mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern, sowie Trinkwasserleitungsanlagen
mit mehr als 3 Litern Inhalt
zwischen Trinkwassererwärmer (Boiler) und der Entnahmestelle.
Für Anlagen, die oben genannte Voraussetzungen erfüllen, wird nach
Anlage 4, Teil II, Buchstabe b der Trinkwassernovelle mindestens
eine jährliche Untersuchung auf Legionellen gefordert. Es
handelt sich dabei um systemische
Untersuchungen der Hausinstallation, die an mehreren repräsentativen Entnahmestellen
durchzuführen sind.
Die Auswahl der Entnahmestellen erfolgt nach Vorgabe des DVGW
Arbeitsblattes W551 vom April 2004. Darin soll im Rahmen
einer orientierenden
Untersuchung an mindestens 3
Entnahmestellen der Hausinstallation die
Legionellenkonzentration bestimmt werden. Dazu muss das Wasser aus
dem Speicher (Boiler),
der Zirkulationsleitung,
sowie der vom Speicher am
weitesten entfernten Entnahmestelle in der Peripherie der
Hausinstallation untersucht werden. Da jede
Steigleitung erfasst werden soll, erhöht sich die Anzahl
der zuletzt genannten Entnahmestellen und damit die Gesamtzahl der
Untersuchungen, wenn mehr als eine Steigleitung zur Verteilung des
Warmwassers in der Hausinstallation vorhanden ist.
Die Konzentration der Legionellen in jeder Probe muss den Maßnahmewert
von 100 Legionellen / 100ml unterschreiten. Andernfalls
sind weiterführende
Untersuchungen, und damit verbundene Sanierungsmaßnahmen
notwendig.
Nach der Trinkwasserverordnung ist die Probenahme wesentlicher
Bestandteil der Untersuchung. Daher dürfen Trinkwasserproben nur
durch dafür geschulte und zertifizierte
Probenehmer entnommen werden. Die Untersuchung darf nur
durch ein akkreditiertes und für Trinkwasseruntersuchungen
beim StMUG gelistetes Laboratorium durchgeführt werden.
Sollten Sie an der Untersuchung von Legionellen interessiert sein,
wenden Sie sich bitte an den Leiter der mikrobiologischen
Abteilung, Herrn Dr. Preuß (Tel.: 09721/7576-18).
Anfragen können Sie auch gerne über unsere Internetseite an uns
richten.
Ab
März 2010 bietet das Chem. Labor Dr. Graser Kunden die
Möglichkeit,
Wasserproben mit Hilfe eines Schnelltests auf Legionellen zu
untersuchen. Dabei kommt der einzigartige Nachweis
ScanVIT-Legionella
der Firma vermicon zum Einsatz, der auf der zuverlässigen
VIT®-Gensondentechnologie beruht.
Dieser Nachweis erlaubt nach nur
3 Tagen eine exakte Quantifizierung von vermehrungsfähigen
Bakterien
der Gattung Legionella in Wasserproben. Gleichzeitig ist auch eine
Differenzierung in L.
pneumophila und non-pneumophila
möglich.
Somit
ist dieses Verfahren insbesondere zur Sanierungskontrolle
geeignet, da
schon nach ca. 72 Stunden feststeht, ob die getroffenen Maßnahmen
erfolgreich waren, während beim herkömmlichen Verfahren
mitunter erst
nach 10-12 Tagen festgestellt wird, dass nachgebessert werden
muss.
Falls Sie Interesse am Nachweis von Legionellen haben, wenden Sie
sich
bitte an Dr. M. Preuß (Tel. 09721/7576-18).
Beim Schnellnachweis von Legionellen verwenden wir ausschließlich hochwertige Produkte.
Auch in diesem Jahr bietet unsere mikrobiologische Abteilung ambitionierten Studenten aller Fachrichtungen wieder die Möglichkeit, ein interessantes Laborpraktikum mit den Schwerpunkten Biofilmbildung in der Trinkwasserinstallation oder Bekämpfung von Legionellen in wasserführenden Systemen zu absolvieren.
Interessenten wenden sich bitte an Dr. M. Preuß (m.preuss@labor-graser.de).
