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Information  zur  Untersuchung  von  Legionellen  in  der  Hausinstallation


Am 01. November 2011 trat die Novellierung der Trinkwasserverordnung 2001 in Kraft. Darin wird die bisherige Untersuchungspflicht auf Legionellen in der Hausinstallation präzisiert.

Die Trinkwassernovelle fordert in §14, Abs. 3 die Überwachung von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, wenn aus ihnen Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.

Zu diesen Großanlagen zählen Warmwasserinstallationen mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern, sowie Trinkwasserleitungsanlagen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer (Boiler) und der Entnahmestelle.

Für Anlagen, die oben genannte Voraussetzungen erfüllen, wird nach Anlage 4, Teil II, Buchstabe b der Trinkwassernovelle mindestens eine jährliche Untersuchung auf Legionellen gefordert. Es handelt sich dabei um systemische Untersuchungen der Hausinstallation, die an mehreren repräsentativen Entnahmestellen durchzuführen sind.

Die Auswahl der Entnahmestellen erfolgt nach Vorgabe des DVGW Arbeitsblattes W551 vom April 2004. Darin soll im Rahmen einer orientierenden Untersuchung an mindestens 3 Entnahmestellen der Hausinstallation die Legionellenkonzentration bestimmt werden. Dazu muss das Wasser aus dem Speicher (Boiler), der Zirkulationsleitung, sowie der vom Speicher am weitesten entfernten Entnahmestelle in der Peripherie der Hausinstallation untersucht werden. Da jede Steigleitung erfasst werden soll, erhöht sich die Anzahl der zuletzt genannten Entnahmestellen und damit die Gesamtzahl der Untersuchungen, wenn mehr als eine Steigleitung zur Verteilung des Warmwassers in der Hausinstallation vorhanden ist.

Die Konzentration der Legionellen in jeder Probe muss den Maßnahmewert von 100 Legionellen / 100ml unterschreiten. Andernfalls sind weiterführende Untersuchungen, und damit verbundene Sanierungsmaßnahmen notwendig.

Nach der Trinkwasserverordnung ist die Probenahme wesentlicher Bestandteil der Untersuchung. Daher dürfen Trinkwasserproben nur durch dafür geschulte und zertifizierte Probenehmer entnommen werden. Die Untersuchung darf nur durch  ein akkreditiertes und für Trinkwasseruntersuchungen beim StMUG gelistetes Laboratorium durchgeführt werden.

Sollten Sie an der Untersuchung von Legionellen interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den Leiter der mikrobiologischen Abteilung, Herrn Dr. Preuß (Tel.: 09721/7576-18).
Anfragen können Sie auch gerne über unsere Internetseite an uns richten.


Keine Zeit zu verlieren - Schnellnachweis für Legionellen


Ab März 2010 bietet das Chem. Labor Dr. Graser Kunden die Möglichkeit, Wasserproben mit Hilfe eines Schnelltests auf Legionellen zu untersuchen. Dabei kommt der einzigartige Nachweis ScanVIT-Legionella der Firma vermicon zum Einsatz, der auf der zuverlässigen VIT®-Gensondentechnologie beruht.
Dieser Nachweis erlaubt nach nur 3 Tagen eine exakte Quantifizierung von vermehrungsfähigen Bakterien der Gattung Legionella in Wasserproben. Gleichzeitig ist auch eine Differenzierung in L. pneumophila und non-pneumophila möglich.
Somit ist dieses Verfahren insbesondere zur Sanierungskontrolle geeignet, da schon nach ca. 72 Stunden feststeht, ob die getroffenen Maßnahmen erfolgreich waren, während beim herkömmlichen Verfahren mitunter erst nach 10-12 Tagen festgestellt wird, dass nachgebessert werden muss.
Falls Sie Interesse am Nachweis von Legionellen haben, wenden Sie sich bitte an Dr. M. Preuß (Tel. 09721/7576-18).

Beim Schnellnachweis von Legionellen verwenden wir ausschließlich hochwertige Produkte.


Facharbeiten und Praktika

Auch in diesem Jahr bietet unsere mikrobiologische Abteilung ambitionierten Studenten aller Fachrichtungen wieder die Möglichkeit, ein interessantes Laborpraktikum mit den Schwerpunkten Biofilmbildung in der Trinkwasserinstallation oder Bekämpfung von Legionellen in wasserführenden Systemen zu absolvieren.

Interessenten wenden sich bitte an Dr. M. Preuß (m.preuss@labor-graser.de).