Zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz von Mensch und Umwelt werden Anforderungen und Handlungsanweisungen bei der Erzeugung, Bewirtschaftung und Entsorgung durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien geregelt.
Gesetze und Regelwerke in diesem Zusammenhang sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Bundesbodenschutzverordnung, die Klärschlamm- und Düngemittelverordnung, die Deponieverordnung, die Abwasserverordnung, sowie Richtlinien zur Ausführung, wie z.B. die LAGA-Richtlinien. In den Regelwerken finden sich festgesetzte Deklarationen für den weiteren Einsatz eines Abfalles.

Gewerbeimmobilien werden aktuell im Schnitt nur noch etwa 20 Jahre genutzt. Mit der Umnutzung verbunden ist meist ein Umbau oder Abbruch der Gebäude.

Dem Stand der Technik entsprechend erfolgen solche Maßnahmen heutzutage als kontrollierter Rückbau.

Hierbei werden durch die Erfassung von Schadstoffen im Vorfeld eventuell nötige Arbeitsschutzmaßnahmen als auch eine Trennung von unbelasteten Baustoffen gewährleistet. Letzteres verringert die Entsorgungskosten, die ansonsten durch Schadstoffverschleppung in die Höhe getrieben werden. Weiterhin werden Bauverzögerungen und natürlich mögliche Gefährdungen von Mensch und Umwelt vermieden.

Unbelastete Baustoffe können weitgehend einem Recycling zugeführt werden und dienen als Rohstofflieferant für neue Baumaßnahmen.

Ohne Analytik ist eine Verwertung von Abfällen und Reststoffen in den seltensten Fällen möglich. Die Einhaltung der Zuordnungswerte dient nicht nur der Arbeitssicherheit und der Umwelt, sondern auch dem störungsfreien Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen und Deponien.

Die normgerechte Untersuchung von Stoffströmen aus Rückbaumaßnahmen, Abfallbehandlungsanlagen und Bodenbewegungen, sowie die entsprechenden Deklarationen mit Verwertungs- oder Entsorgungswegen gemäß gesetzlicher Vorgaben gehören zu unserem Portfolio.

Probenahme

Wir verfügen über speziell ausgerüstete Fahrzeuge und führen für Sie vor Ort eine akkreditierte und unabhängige Probenahme durch.

Mit unserem professionellen Team aus festangestellten Probenehmern mit langjähriger Expertise legen wir größten Wert auf eine qualitativ hochwertige Probenahme als Grundlage einer aussagekräftigen Analytik. Hierzu zählen:

  • LAGA PN98: materialcharakterisierende Haufwerksbeprobungen
  • Probenahme nach Düngemittel-, Klärschlamm- und Bioabfallverordnung
  • Beprobung von Bausubstanzen u.a. mittels Kernbohrungen

Untersuchungen

  • Richtlinien LAGA-Boden
  • Deponieverordnung (DepV)
  • Eckpunktepapier- Bayern
  • Bauschutt-Recycling-Richtlinien
  • Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
  • Klärschlammverordnung
  • Düngemittelverordnung
  • Bioabfallverordnung
  • Kompost nach RAL-Bundesgütegemeinschaft
  • Bauschadstoffe wie Asbest und künstliche Mineralfasern, PCB- oder PAK-haltige Materialien, Holzschutzmittel (DDT, PCP, Lindan u.ä.), leichtflüchtige organische Verbindungen wie VOC und Formaldehyd

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Lilian Graser
M.Sc. Chemie

E-Mail:
l.graser@labor-graser.de

Tel.: 09721 757631

Thomas Vogt
staatl. gepr. Lebensmittelchemiker

E-Mail:
t.vogt@labor-graser.de

Tel.: 09721 757615

Sebastian Reuter
M.Sc. Chemie

E-Mail:
s.reuter@labor-graser.de

Tel.: 09721 757617