Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wendet sich in seiner offiziellen Stellungnahme vom 27. März an Gebäudebetreiber, Fachfirmen und Trinkwasserlabore. Dieses Dokument soll eine Handlungsempfehlung geben, wie in der derzeitigen Corona-Lage die Trinkwasserhygiene in nicht oder nur eingeschränkt genutzen Gebäuden aufrecht gehalten werden kann.

Das CLG stellt einen link zur Kurzfassung der Handlungsempfehlung zur Verfügung:

Kurzfassung Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene