Welcher rechtliche Rahmen gilt beim Radonschutz?

Am 27. Juni 2017 wurde das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ (StrSchG) verabschiedet. Ein Teil dieses Gesetzes (Teil 4, Kapitel 2) regelt den Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen.

Nach der gesetzlichen Definition handelt es sich um einen Aufenthaltsraum, wenn diese Räumlichkeiten nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Einzelpersonen aus der Bevölkerung bestimmt sind. Darunter fallen natürlich Wohnungen, aber auch zum Beispiel Kindergärten, Schulen oder Krankenhäuser. Ein Arbeitsplatz ist laut gesetzlicher Definition ein Ort, an dem sich eine Arbeitskraft während ihrer Berufsausübung regelmäßig oder wiederholt aufhält.

Für diese Räumlichkeiten wurde ein Referenzwert der Radon-222 Aktivitätskonzentration von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) festgelegt. Dieser Referenzwert soll im Jahresmittel nicht überschritten werden. In §124 des StrSchG wird der Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen festgelegt und in §126 für Arbeitsplätze.

§125 des StrSchG beschreibt die Pflicht, die Bevölkerung über die Exposition durch Radon und die damit verbundenen Risiken für die Gesundheit, sowie die Wichtigkeit der Messungen und die Möglichkeiten zur Verringerung der Radon-222 Aktivitätskonzentration zu informieren. Der rechtliche Rahmen des Radonschutzes für Neubauten wird in §123 geregelt.

Radonmessung in der Bodenluft

Die geogene Quelle des Radons, das sogenannte Radonpotential, wird durch die Höhe der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft bestimmt. Ein weiterer Einflussfaktor ist die saisonal unterschiedliche Durchfeuchtung des Bodens. Sie dominiert die Gasdurchlässigkeit, die für eine Baugrundbegutachtung und eine Abschätzung des Radonpotentials maßgeblich ist.

Das Chemische Labor Dr. Graser KG verwendet für die Ermittlung der Radonaktivitätskonzentration eine beim Bundesamt für Strahlenschutz kalibrierte Ionisationskammer, die mit einem zwischengeschalteten Differentialdrucksensor und einer Bodenluftsonde schnell und einfach Messungen des Radonpotentials durchführen kann. Diese „aktive“ Messeinrichtung ist in der Lage Ergebnisse direkt vor Ort liefern zu können.

Radon

Schutz vor Radon bei Planung von Neubauten

Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen bei Neubauten müssen in allen Gewerken untereinander abgestimmt werden. So bewirkt die Einhaltung der DIN-Normen zum Schutz vor Feuchteeintritt bei erdberührten Bauteilen schon einen erheblichen Schutz vor Radon. Auf der anderen Seite können bei der Planung energetisch optimierter Gebäude Faktoren auftreten, die sich kontraproduktiv auf den Radonschutz auswirken.

Die Bauausführung sollte auch so gestaltet werden, dass in Räumen die nicht als Aufenthaltsräume vorgesehen waren, keine erhöhten Radonkonzentrationen entstehen können um eine spätere Nutzung als Wohn- oder Aufenthaltsraum zu gewährleisten. Neben der Bestimmung des Radonpotentials des Baugrundes berät das Chemische Labor Dr. Graser KG in der Planungsphase bei Neubauten.

Radonsanierungen

Bei der Begutachtung von Bestandsbauten arbeitet das Chemische Labor Dr. Graser KG eng mit einer anerkannten Messstelle für Radonanalysen zusammen. Während dieser Messkampagne wird außerdem von unserer Radonfachperson der allgemeine Zustand der Bausubstanz, Art und Zustand der Baukonstruktion, Leitungs- und Installationsdurchführungen und der Zustand von Decken und Türen erfasst. Anschließend wird mit unserer eigenen Messtechnik bei einer Überschreitung bestimmter Radonkonzentrationen aktiv nach den Eintrittspfaden gesucht werden, um zielgerichtet Sanierungsmaßnahmen zu empfehlen.

Chemisches Labor Dr. Graser KG

Durch unsere eigene Messtechnik und der ergänzenden engen Zusammenarbeit mit einer vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten und DAkkS akkreditierten Messstelle bietet das Chemische Labor Dr. Graser KG umfassende Beratung zum Radonschutz. Eine hauseigene Radonfachperson kann außerdem bei Begehungen vor Ort Empfehlungen zum Radonschutz bzw. Radonsanierungen geben.

Dadurch bietet das Chemische Labor Dr. Graser KG Konzepte, Messungen, Bewertungen und Gutachten zum Schutz vor Radon aus einer Hand.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Carl-Heinrich Graser
Diplom Chemiker

E-Mail:
c-h.graser@labor-graser.de

Tel.: 09721 757632