Stichprobenartige Untersuchung von Wasserzählern – Gemeinsame Erklärung von BDEW, DVGW und VDDW (26.08.2015)

In einer gemeinsamen Erklärung des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.), dem DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) und dem VDWW (Verband der deutschen Wasser- und Wärmezählerindustrie e.V.) wird erneut das Problem von kontaminierten Wasserzählern (Wasseruhren) behandelt.

Nach zahlreichen Untersuchungen musste dabei festgestellt werden, dass die Kontamination durch Pseudomonas aeruginosa über die gesamte Produktions-, Liefer-, Eich-, Lager- und Einbaukette von Wasserzählern besteht. Entsprechende Handlungsempfehlungen (siehe DVGW-Information April 2014 für das Management der Zählerprüfstände) haben in der Zwischenzeit zu einer deutlichen Reduzierung mikrobiologisch belasteter Armaturen geführt. Diese positive Entwicklung spiegelt sich auch in unseren Untersuchungsergebnissen wieder, die wir bereits im April online gestellt haben (Guter und schlechter Jahrgang – Neues zu kontaminierten Wasserzählern).

Dennoch sprechen sich die drei renommierten Organisationen weiterhin für eine Wareneingangskontrolle von neuen Wasserzählern aus, um die Unbedenklichkeit der Wasserzähler zu sichern. Dazu sind in der gemeinsamen Erklärung zwei Musterbeispiele für Mindeststichprobenpläne enthalten. Die Untersuchungen auf P. aeruginosa sollten zeitnah nach Wareneingang beim einbauenden Unternehmen (meist der örtliche Wasserversorger) erfolgen.

Die Anzahl der untersuchten Wasserzähler je Stichprobe in Höhe von 0,1 % der gelieferten Wasserzähler, mindestens jedoch fünf Wasserzähler einer Lieferung sollten als Mindestmaß der Wareneingangskontrolle dauerhaft bestehen bleiben. Bei Auftreten von Pseudomonas aeruginosa (positive Befunde) muss wieder bei der Stichprobenkontrolle auf dem Niveau der Lieferung 1 begonnen werden.

Es sei angemerkt, dass es von Seiten der zuständigen Landesbehörden keine einheitliche Vorgehensweise zur Untersuchung von Wasserzählern gibt. So beschränkt sich die stichprobenartige Untersuchung in einigen Bundesländern auf Lagerbestände. Bei neuer Ware reicht nach Ansicht der staatlichen Überwachungsbehörde oft die Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers.

Für Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Dr. Preuß gerne zur Verfügung.

Tabelle 1: Musterbeispiel 1
hygienisch einwandfreie Lieferungen Anzahl der zu untersuchenden Wasserzähler Anforderung an gesamte Stichprobe
in % einer Lieferung mind. jedoch Stück einer Lieferung
1 1,0 10 0 KBE/100ml P. aeruginosa
2 0,8 9 0 KBE/100ml P. aeruginosa
3 0,6 8 0 KBE/100ml P. aeruginosa
4 0,4 7 0 KBE/100ml P. aeruginosa
5 0,2 6 0 KBE/100ml P. aeruginosa
6 0,1 5 0 KBE/100ml P. aeruginosa
Tabelle 2: Musterbeispiel 2
hygienisch einwandfreie Lieferungen Anzahl der zu untersuchenden Wasserzähler Anforderung an gesamte Stichprobe
in % einer Lieferung mind. jedoch Stück einer Lieferung
1 1,0 10 0 KBE/100ml P. aeruginosa
2 1,0 10 0 KBE/100ml P. aeruginosa
3 1,0 10 0 KBE/100ml P. aeruginosa
4 0,5 7 0 KBE/100ml P. aeruginosa
5 0,5 8 0 KBE/100ml P. aeruginosa
6 0,1 5 0 KBE/100ml P. aeruginosa