Mikrobielle Belastungen von Wasserzählern

In den vergangen Wochen wurde in den Medien mehrfach von einer Verunreinigung von Wasserzählern durch das gramnegative Bakterium Pseudomonas aeruginosa berichtet ¹. Dies hat dazu geführt, dass der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) zusammen mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) seine Mitglieder in zwei Rundschreiben am 28.10.2014 und über die Belastung von Wasserzählern durch P. aeruginosa informiert hat. Nachdem sich zwischenzeitlich die Informationslage zu diesem mikrobiellen Problem verdichtet hat, hat der DVGW zusammen mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) am 18.11.2014 ein neues Rundschreiben verschickt.

Vertreter der Gattung Pseudomonas sind in der Natur weit verbreitet. Sie kommen im Erdboden und im wässrigen Milieu vor. Auffallend ist ihre Fähigkeit, sehr viele unterschiedliche Kohlenstoffverbindungen als Energiequelle zu nutzen, wobei schon geringe Konzentrationen ausreichen, damit sich diese Bakterien vermehren können ². In Wassersystemen sind sie oft an der Initialisierung der Biofilmbildung beteiligt. Eingebettet in eine extrazelluläre Matrix, sind Pseudomonaden auch in der Lage, Desinfektionsmaßnahmen mit Chlorkonzentrationen >1,0 mg freies Chlor je Liter Wasser zu überleben ³.

Von allen Pseudomonaden besitzt Pseudomonas aeruginosa das größte Gefährdungspotential. P. aeruginosa gilt als opportunistischer Infektionserreger, der Pneumonien, Infektionen von Verbrennungswunden, postoperative Wundinfektionen, Follikulitis, sowie Entzündungen des äußeren Gehörganges oder der Harnwege hervorrufen kann ⁴. Als Übertragungsweg in Verbindung mit kontaminierten Wasser sind vor allem Warmsprudelbecken und die Inhalation von Aerosolen von Bedeutung ⁵.

Während in der Trinkwasserverordnung ein definierter Grenzwert für den Nachweis von P. aeruginosa am Zapfhahn des Verbrauchers noch fehlt, empfiehlt das Umweltbundesamt, dass diese Bakterien in 100 ml Wasser aus der Trinkwasserinstallation von Krankenhäusern nicht nachweisbar sind ⁶. Für Alten- und Seniorenheim, sowie für Kinderkrippen gilt gemäß der Empfehlung des UBA ebenfalls die Einhaltung dieser Vorgabe.

Nach §4 der Trinkwasserverordnung 2001 muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. In §5 der TrinkwV wird darauf verwiesen, dass Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit befürchten lassen.

Der Einbau so stark belasteter Armaturen scheint somit höchst problematisch, da durch die Bauteile Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verbreitet werden könnten. Auch die VDI/DVGW Richtlinie fordert in Abschnitt 5.1 eine mikrobiologische Beeinträchtigung des Wassers durch Biofilmbildung zu vermeiden.

Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass Trinkwasser nicht steril ist, erhöht eine hohe mikrobiologische Kontamination von zentralen Armaturen der Trinkwasserhausinstallation, die Gefahr einer massiven Biofilmbildung im gesamten Haus durch potential pathogene Keime. So haben Pseudomonaden, die aus einem Biofilm stammen, gegenüber frei schwimmenden oder planktonischen Zellen, verbesserte Fähigkeiten zur Bildung der extrazellulären Matrix ⁷. Dies betrifft speziell neue Anlagen, während alte Anlagen meist schon einen Biofilm besitzen, der eine Ansiedlung von P. aeruginosa zumindest zu erschweren scheint ⁸.

Die hohe Resistenz von P. aeruginosa gegenüber den zugelassenen Desinfektionsmitteln erschwert zusätzlich die Beseitigung einer systemischen Kontamination, so dass der Prävention einer Verunreinigung der Trinkwasserhausinstallation eine entscheidende Rolle zukommt.

Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Dr. Preuß gerne zur Verfügung.


Details zur Literatur (1-8) stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.